Straßenausbaubeiträge bürgerfreundlich gestalten – Kommunalabgabengesetz (KAG) reformieren
NRW-Koalition beschließt Überprüfung, Modernisierung und Bürgerentlastung bei kommunalen Straßenausbaubeiträgen

20. November 2018

Bild vergrößert Guido Déus MdL
| Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben heute beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, das bestehende System der Straßenausbaubeiträge für Anlieger nach § 8 KAG NRW zu modernisieren, bürgerfreundlicher auszugestalten und insbesondere bezüglich möglicher Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen.

Hierzu erklärt der Bonner CDU-Landtagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im Landtag NRW, Guido Déus:

„Die Aspekte Planbarkeit, Transparenz, Beteiligung am Entscheidungsprozess, Finanzierbarkeit und Erhalt der Straßensubstanz müssen zukünftig besser in Einklang gebracht werden. Es ist wichtig, den Dialog zwischen der Kommunalpolitik, der örtlichen Planungsbehörde und den Bürgerinnen und Bürgern auf neue Füße zu stellen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollten alle Aspekte der Planung diskutieren und auf die konkrete Ausgestaltung vor Ort Einfluss nehmen können. Am Ende des Beteiligungsprozesses muss Klarheit über die Höhe, die Verteilung und die Fälligkeit der Kosten bestehen. Deswegen beauftragen wir die Landesregierung dafür Sorge zu tragen, dass verpflichtend eine zeitlich vor-gelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenausbauvorhaben durchgeführt wird.

Zu prüfen ist, ob im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Kommunen selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen entscheiden können und wie eine Regelung für Härtefälle geschaffen werden kann. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer dürfen durch teilweise hohe Einmalbeiträge nicht überfordert werden. Zudem sollen die Zahlungsmodalitäten vereinfacht werden, zum Beispiel durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ratenzahlung. Der bei Straßenausbaubeiträgen anzusetzende Zinssatz soll sich zukünftig dynamisch an dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz orientieren. Die Förderung des Landes soll sich nicht mehr ausschließlich auf den kommunalen Anteil der Maßnahme beziehen, sondern an der Gesamtsumme der Maßnahme.“

Hintergrund:
Eine vollständige Kostenübernahme der kommunalen Straßenausbaukosten würde bedeuten, dass alle Steuerzahler, unabhängig von ihrer Wohn- und Eigentumssituation für diese zahlen müssten. Eine derartige Verlagerung der Kosten, die Grundstückseigentümer entlastet und alle Steuerzahler belastet, würde zu neuen Ungerechtigkeiten führen. Das derzeitige System bietet einen nachvollziehbaren Ansatz: Die grundsätzliche Finanzierung von Straßen durch alle Bürgerinnen und Bürger und eine anteilige, gestaffelte Beteiligung durch die direkt Begünstigten, die Anliegenden. Eine Reform muss einen Ausgleich schaffen, der unbillige Härten für Bürger beseitigt und gleichzeitig keine zusätzlichen Belastungen und Steuererhöhungen in der Kommune nach sich zieht.
(c) Andreas Niessner | Bonn