Hohe Fördermittel für den Wohnungsbau in Bonn/Rhein-Sieg

14. März 2018

Bild vergrößert Landtagsabgeordnete Guido Déus und Dr. Christos Katzidis
| Die Bonner CDU-Landtagsabgeordneten Guido Deus, Mitglied des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im Landtag Nordrhein-Westfalen und Dr. Christos Katzidis erklären zur neu gestalteten Wohnraumförderung für NRW und den Förderbudgets für die Bundesstadt Bonn und den Rhein-Sieg Kreis: „Die Nordrhein-Westfalen-Koalition hält bei der Stärkung des öffentlich-geförderten Wohnungsbaus Wort. Eine Garantie für den Mietwohnungsneubau, die neu aufgestellte Eigentumsförderung für junge Familien, eine modernisierte Bestandsförderung und ein neues Förderangebot für die Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum zeigen: Wir bringen einen öffentlich-geförderten Wohnungsbau auf den Weg, der diesen Namen auch verdient. Davon profitieren die Bundesstadt Bonn und der Rhein-Sieg Kreis in einem sehr erfreulichem Ausmaß“, so die beiden Bonner Landtagsabgeordneten.
Für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau stehen in Bonn und den Rhein-Sieg Kreis insgesamt rund 44 Millionen Euro für 2018 zur Verfügung. Vorläufig stellt die CDU-/FDP-geführte Landesregierung bis 2022 rund 4 Milliarden Euro für den öffentlich- geförderten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Pro Jahr sind dies mindestens 800 Millionen Euro, von denen der überwiegende Anteil in den Mietwohnungsneubau geht.

„Mit der neu gestalteten Förderung erhalten die Investoren am Wohnungsmarkt Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Mit der erfolgreichen Verhandlung aus Nordrhein-Westfalen wird sich der Bund auch 2020 und 2021 mit jeweils 1 Milliarde Euro bundesweit an dem öffentlich-geförderten Wohnungsbau beteiligen. Wenn diese zusätzlichen Mittel kommen, werden wir diese 1:1 in die öffentliche Wohnraumförderung fließen lassen“, so Déus weiter.

Schluss macht die Nordrhein-Westfalen-Koalition mit ideologischen Beschränkungen in der Eigentumsförderung für junge Familien: „Wir wollen, dass junge Familien Eigentum bilden können. Deshalb ist seit dem 1. Februar 2018 landesweit wieder eine Eigentumsförderung möglich. Die Familienkomponente wird pro Kind um 5.000 Euro auf 15.000 Euro angehoben und wird auch auf Haushalte ausgedehnt, in denen ein schwerbehindertes Familienmitglied lebt. Gleichzeitig stärken wir das Prinzip „jung kauft alt“: die Förderbedingungen der Vorgängerregierung waren einfach lebensfremd und haben dazu geführt, dass zuletzt von 80 Millionen Euro für die Eigentumsförderung nur knapp 20 Millionen Euro genutzt wurden“, berichtet Katzidis.“
Die Landesregierung verlangt bei dem Erwerb von Bestandsimmobilien, die vor 1995 gebaut worden sind, nun keine energetische Sanierung der Immobilie mehr.

Übereinstimmend erklären die Bonner Landtagsabgeordneten: „Junge Familien stehen am Anfang des Familien- und Erwerbslebens mit kleinen Einkommen. Der erste Schritt in die eigene Immobilie ist der Schwerste und dabei helfen wir.“
(c) Andreas Niessner | Bonn