Bonn erhält Zuweisungen von rund 104,5 Millionen Euro für den Haushalt 2018

25. Oktober 2017

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| Heute hat die NRW-Koalition eine vorläufige Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz veröffentlicht. Der entsprechende Gesetzentwurf wird Anfang November dem Landtag zugeleitet. Er wurde gestern vom Landeskabinett auf Vorschlag der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach (CDU), beschlossen. Die beiden Bonner CDU-Landtagsabgeordneten Christos Katzidis und Guido Déus zeigen sich angesichts der positiven Entwicklung sehr erfreut:
„Insgesamt erhält die kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Jahr 2017 über eine Milliarde Euro zusätzlich und mit 11,7 Milliarden Euro die höchste Zuweisung, die es in Nordrhein-Westfalen jemals gegeben hat“, so Guido Déus, ordentliches Mitglied des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im Landtag Nordrhein-Westfalen. „Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage vieler Kommunen und den fortdauernden Herausforderungen ist diese positive Entwicklung sehr zu begrüßen. Das gilt aus Bonner Perspektive gerade für die Bundesstadt Bonn. Die zusätzlichen Mittel helfen uns bei der Bewältigung kommunaler Aufgaben und Herausforderungen“.

Die Stadt Bonn erhält konkret Gesamtzuweisungen in Höhe von rund 104.470.999,88 Euro. Konkret bedeutet dies eine Steigerung der Gesamtzuweisungen von 18 Prozent.

Der Landtagsabgeordnete Christos Katzidis erklärt: „Auch der spürbare Zuwachs in den Landeszuweisungen wird die in den vergangenen Jahren entstandene angespannte Haushaltssituation nicht schlagartig verbessern. Aber diese positive Entwicklung bedeutet zumindest schon mal einen ersten Schritt zu einer besseren kommunalen Leistungsfähigkeit.“

Die NRW-Koalition zeigt von Anfang an, dass sie das umsetzt, was sie versprochen hat. Auch wenn die erhöhten Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz bei gleichbleibenden Bedingungen allein der Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes zu verdanken sind, tragen wir durch die Abschaffung des sog. „Kommunalsoli“, durch eine gerechte Kostenteilung beim Unterhaltsvorschuss und durch die Absenkung des Vorweg-Abzugs über das Trägerrettungsprogramm für Kindertageseinrichtungen zur Gesamtverbesserung der kommunalen Finanzsituation bei.

„Nur starke Kommunen können die großen Herausforderungen meistern. Das Geld aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz ist ein weiterer guter Beitrag, um notwendige Zukunftsinvestitionen in Straßen, Schulen und Kindergärten der Bundesstat Bonn vornehmen zu können“, führt Christos Katzidis aus.


Hintergrund:
• Der kommunale Finanzausgleich wird in Nordrhein-Westfalen durch das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt. Das Land legt dabei die Höhe der Gesamtzuweisungen und die Struktur der Zuweisungen (allgemeine/zweckgebundene; konsumtive/investive) fest.
• Bereits Anfang September 2017 wurden die Eckpunkte zum GFG 2018 beschlossen. Nach dem Vorliegen aller Ist-Ergebnisse zum 30.09.2017 erhöht sich die verteilbare Finanzausgleichsmasse um gut 230 Mio. Euro gegenüber den vorgelegten Eckpunkten. Sie beträgt nun 11,7 Mrd. Euro, das sind rd. 1,06 Mrd. Euro oder 9,96% mehr als in 2017.
• Mit dem GFG 2018 werden die Schul- und Bildungspauschale sowie die Sportpauschale erstmals seit 2009 in einem ersten Schritt um annähernd 13 Millionen Euro erhöht.
(c) Andreas Niessner | Bonn