NRW-Koalition beschließt Reform der Straßenausbaubeiträge
Anlieger werden finanziell entlastet

02. Juli 2019

Bild vergrößert Landtagsabgeordneter Guido Déus, MdL
| Nach breiter öffentlicher Diskussion über die Ausgestaltung der Straßenausbaubeiträge, hat die NRW-Koalition heute entschieden durch eine Förderung des Landes die Beitragszahler finanziell zu entlasten und die Mindereinnahmen für die Kommunen zu kompensieren. Die Landesregierung folgt mit dieser Entscheidung dem Handlungsbedarf, der sich aus dem Missverhältnis der stark gestiegenen Straßenbaukosten, den erbrachten Leistungen und den von den Beitragszahlen geforderten Beiträgen, ergeben hatte. Das System der Ausbaubeiträge wird so modernisiert, dass eine Überlastung von Anwohnern zukünftig verhindert wird. Es wird ein Förderprogramm in Höhe von jährlich 65 Mio. Euro im Landeshauhalt 2020 bereitgestellt, um die für Kommunen ausfallenden Beiträge der Anlieger aufzufangen.

Vor dem Hintergrund des Grundsatzes der kommunalen Selbstverwaltung ist die Teilnahme der Kommunen am Förderprogramm des Landes freiwillig. Die Kommune kann die Förderung nur für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) beantragen, die nach dem 1.1.2018 begonnen wurden. Als Beginn der Maßnahmen gilt der Beschluss des zuständigen Rates. Sofern eine Kommune für ausfallende Anliegerbeiträge Fördermittel beantragt, ist sie gehalten, nicht mehr die bisher angewendete Mustersatzung für die Berechnung der Anlieger heranzuziehen, sondern eine neue Staffelung.

Guido Déus, MdL erklärt: “Ich freue mich sehr, dass die NRW-Koalition eine substanzielle Verbesserung bei den Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG beschlossen hat. Die neue Regelung führt zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Anlieger. Und die Kommunen erhalten eine neue Sicherheit für die Straßenausbaubeiträge durch das Förderprogramm der NRW-Landesregierung! Hinzu kommt die Einführung einer verpflichtenden, zeitlich vorgelagerten Bürgerbeteiligung der von der Straßenbaumaßnahme betroffenen Grundstückeigentümer. Betroffene Anlieger können so zukünftig im Vorgriff des Beschlusses der Maßnahme Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung und die damit zusammenhängenden Kosten nehmen. Die NRW-Koalition beweist einmal mehr, dass wir bei haushaltspolitischem Realitätssinn nicht nur die Kommunen entlasten, sondern gerade die Bürgerinnen und Bürger vor Ort im Blick haben“!

Nähere Informationen zum Thema „Neue Sicherheit für Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind unter
(Link)
abrufbar.
(c) Andreas Niessner | Bonn