Bundesstadt Bonn erhält zusätzlich rund 1.845.000 Euro Fördermittel in 2018 für Integrationsarbeit
Landesregierung NRW fördert die Integrationsarbeit von Städten und Gemeinden

13. April 2018
| Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes schafft die NRW-Koalition die Rechtsgrundlage, um noch in diesem Jahr 100 Mio. Euro an die 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden zu verteilen.

Hierzu erklärt der Bonner Landtagsabgeordnete Guido Déus, Mitglied des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen: „Die NRW-Koalition unterstützt die Integrationsarbeit der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden mit weiteren 100 Mio. Euro aus Landesmitteln. Für die Bundesstadt Bonn bedeutet das ein Förderbudget von 1.843.709 Euro.
Das ist eine gute Nachricht und eine Unterstützung der wichtigen Integrationsarbeit vor Ort!“

Bei der Verteilung der Gelder wird die finanzielle Belastung der einzelnen Kommunen durch die Flüchtlinge vor Ort berücksichtigt. Der Verteilungsschlüssel richtet sich daher zu 40 Prozent nach der Anzahl der geflüchteten Personen gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die Monate Oktober 2017 bis Dezember 2017 sowie zu 60 Prozent nach der Ausländer- Wohnsitzregelungsverordnung (AwoV, Stichtag: 1.Januar 2018). Die Integrationsarbeit von kleineren Gemeinden wird durch die Zahlung eines Mindestbetrages von 50.000 Euro gefördert.

Mit den im Gesetzesentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes fixierten Regelungen steigen die flüchtlingsbedingten Zuweisungen des Landes an die Kommunen in NRW auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro.

„Die NRW-Koalition leitet außerdem die vom Bund für 2018 angekündigten Mittel aus dem Europäischen Asyl,- Migrations- und Integrationsfonds in Höhe von zirka 10 Millionen Euro an die Kommunen weiter. Das ist für die Integrationsarbeit vor Ort von großer Bedeutung sowie eine enorme Unterstützung - denn Integration wird da verwirklicht, wo die Menschen leben und ihren Alltag gestalten“, so Déus weiter.
(c) Andreas Niessner | Bonn